Für den Einbau von Verglasungen in Fassaden oder Dachkonstruktionen ist in der Regel ein statischer Nachweis erforderlich. Dieser erfolgte bisher auf Grundlage der Technischen Regeln TRLV, TRAV und TRPV, in denen die Anforderungen an Ausführung und Bemessung definiert waren. Die Grundzüge dieser Regeln sind jetzt in der neuen DIN 18008 (Einführung Ende 2014), Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas im Bauwesen, mit einigen bedeutenden Änderungen enthalten.
-für Wohnhäuser, Büro- und Geschäftsgebäude, Industriebauten etc…
Die Normenteile gliedern sich in:
Neue Regelwerke
Bisher gültige Regelwerke
DIN 18008
Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen
TRLV, 8.2006
TRPV, 8.2006
TRAV, 1.2003
DIN 18008
Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen
TRLV
DIN 18008
Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen
TRPV
DIN 18008
Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen
TRAV
DIN 18008
Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen
TRLV
Die Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas im Bauwesen (DIN 18008-4: 2013-07) gelten für Vertikalverglasungen und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen (durch Verglasung und angriffsseitige Verkehrsfläche aufgespannter Winkel kleiner 80°), die Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz sichern. Sie gilt für folgende Kategorien von Verglasungen:
Kategorie A: Zur Kategorie A zählen Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm. Raumhohe, linienförmig gelagerte Verglasungen ohne tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in baurechtlicher erforderlicher Höhe.
Kategorie B: In diese Kategorie fallen alle linienförmig gelagerte, tragende Glasbrüstungen, deren einzelne Verglasungselemente mittels eines ausgestreckten, durchgehenden, tragenden Handlaufs verbunden sind.
Kategorie C: Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen:
Kategorie C1: Hierzu zählen ausfachende Geländer-Verglasungen, die über spezielle Punkthalter und über tragende Geländerteile verbunden werden können.
Kategorie C2: Diese Kategorie gilt für absturzsichernde Verglasungen, die unterhalb eines Last abtragenden Brüstungsriegels angebracht sind.
Kategorie C3: Bei dieser Kategorie ist vor der raumhohen Verglasung in Holmhöhe (übliche Holmhöhe ca. 900mm) ein ausreichend tragfähiger Handlauf angebracht.